Wie bekomme ich das Golden Visa als Unternehmer?
Als Unternehmer qualifizieren Sie sich für das 10-jährige Golden Visa in erster Linie über zwei Wege: eine Investition von mindestens AED 2.000.000 (ca. 477.000 €) – etwa in eine eigene Gesellschaft oder Immobilien – oder als Inhaber eines kleinen bis mittleren Unternehmens (KMU) mit einem nachgewiesenen Jahresumsatz von mindestens AED 1.000.000 (ca. 238.000 €) und einer Empfehlung der zuständigen Behörde bzw. des Ministeriums. Das Golden Visa umfasst den Hauptinhaber sowie Ehepartner und Kinder und ist nicht an einen einzelnen Arbeitgeber gebunden. Wir prüfen im Erstgespräch, welcher Weg für Ihr Vorhaben realistisch ist, und übernehmen die Antragstellung von der Firmengründung bis zur Ausstellung.
Welche Dokumente brauche ich aus Deutschland für die Firmengründung?
Für eine Firmengründung in Dubai benötigen Sie in der Regel eine gültige Reisepasskopie, ein Passfoto sowie – je nach Aktivität und Struktur – eine notarielle Vollmacht, einen Handelsregisterauszug (bei bestehenden Gesellschaften) und gegebenenfalls Nachweise wie Hochschulabschlüsse oder Referenzschreiben. Für eine Mainland-Firma (Festland-Gesellschaft) sowie für das Familienvisum kommen häufig Heirats- und Geburtsurkunden hinzu. Wir stellen Ihnen zu Beginn eine auf Ihre gewählte Freezone oder Mainland-Struktur zugeschnittene Checkliste zusammen, damit Sie nichts Überflüssiges beglaubigen lassen.
Muss ich meine deutschen Dokumente apostillieren oder legalisieren lassen?
Wichtig: Die VAE sind kein Mitglied des Haager Apostille-Übereinkommens. Eine einfache Apostille reicht daher nicht aus – Ihre deutschen Dokumente benötigen eine vollständige konsularische Legalisierung. Der Ablauf umfasst in der Regel: (1) notarielle Beglaubigung in Deutschland, (2) Überbeglaubigung durch den Präsidenten des zuständigen Landgerichts, (3) Legalisierung durch die Botschaft bzw. das Konsulat der VAE in Deutschland und (4) abschließende Attestierung durch das Außenministerium der VAE (MOFA); für Mainland-Lizenzen ist zusätzlich eine beglaubigte arabische Übersetzung erforderlich (viele Freezones wie DMCC akzeptieren englische Fassungen). Wir koordinieren diese Kette für Sie und sagen Ihnen genau, welche Urkunden welchen Schritt durchlaufen müssen.
Kann ich die Firmengründung komplett aus Deutschland ohne Reise erledigen?
Die eigentliche Firmengründung – Lizenzierung und Registrierung Ihrer Freezone-Gesellschaft – lässt sich vollständig aus Deutschland erledigen, ohne dass Sie reisen müssen; dafür genügt eine Vollmacht an unseren bevollmächtigten Agenten vor Ort. Für die Ausstellung der Emirates ID (Biometrie) und die Eröffnung eines Firmenkontos ist jedoch in der Regel Ihre persönliche Anwesenheit in den VAE erforderlich – das E-Visum ermöglicht Ihnen hierfür eine spätere einmalige Einreise. So starten Sie Ihr Unternehmen bequem von Deutschland aus und reisen erst zum passenden Zeitpunkt an.
Wie sieht es mit meinen Steuerpflichten in Deutschland aus?
Deutsche Gründer sollten wissen: Das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und den VAE ist zum 31.12.2021 ausgelaufen und wurde nicht erneuert – es besteht also kein Abkommensschutz. Zudem können die Wegzugsbesteuerung (bei Gesellschaftern mit mindestens 1% Anteil an einer deutschen Kapitalgesellschaft) sowie die Hinzurechnungsbesteuerung (§§7–14 AStG) greifen, da die 9% Körperschaftsteuer der VAE unter der 25%-Schwelle des AStG liegt; eine Firma ohne echte Substanz, die faktisch aus Deutschland geführt wird, wird vom Finanzamt nicht anerkannt. In den VAE zahlen Sie 0% Einkommensteuer und 9% Körperschaftsteuer über AED 375.000 (ca. 89.000 €) Gewinn. Diese Informationen ersetzen keine individuelle steuerliche Beratung. Wir empfehlen, vor der Gründung einen auf internationales Steuerrecht spezialisierten Steuerberater zu konsultieren. BusinessDubai ist eine Gründungsagentur, keine Steuerberatung.



